August 2009
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Der VGH hat entschieden

Der VGH hat am heute, Freitag den 21. August, entschieden. Der Ausbau des Frankfurter Flugshafens wird wohl fortgesetzt.Das Gericht hatte die Musterklagen von elf Ausbaugegnern abgeledert. Bereits am 15. Januar hatte der VGH sämtliche Eilanträge gegen den Flughafenausbau zurückgewiesen. Die Arbeiten zum Bau der neuen Landebahn haben mit der Rodung von rund 220 Hektar Wald im Februar begonnen. 1999 hatte der damalige Hessische Ministerpräsident Hans Eichel  mit einer Meditation möglicherweise einen Interessensausgleich schaffen wollen. Im Jahr 2000 einigte man sich schließlich auf den Ausbau mit der Bedingung, dass es ein Nachtflugverbot gibt. Roland Koch gab anfangs vor die Meditationsbeschlusse zu respektieren. Allein, was zählt heute, im Zeitalter der ganz grossen Beliebigkeit, ein Gesetz oder das Wort eines Mannes? Beigelegt ist der Rechtsstreit mit der Kasseler Entscheidung nicht. Wegen des Nachtflugverbots gestand der VGH den klagenden Kommunen und Anwohnern eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu. Die übrigen Klagen wurden abgewiesen ohne Recht auf Revision. Die Prozessbeteiligte haben bereits Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht angekündigt.

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