Die Flughafengesellschaft Fraport hat ihre Gutachten
Gesundheitsgefährung durch Fluglärm, die ihrem Antrag auf
Flughafenerweiterung des Frankfurter Flughafens beigefügt waren, auf das
sog. Jansen-Kriterium gestützt. Dies besagt, dass die Aufweckschwelle, die
eventuell zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen könnten bei 60
Dezibel liegt. Diese Beurteilung ist nicht nur menschenverachtend und
falsch, sie basiert auch auf einer Untersuchung von 2 jungen gesunden
Probanden durch Prof. Jansen. Dagegen steht nun die Studie von Prof.
Greiser, der von über einer Million untersuchten Personen ausgeht und die
zu alamierenden Ergebnissen führt. Man muss sich schon die Unverschämtheit
vor Augen halten , mit dem Fraport versucht hat, die Landesregierung als
Planfeststellungsbehörde mit der Uraltuntersuchung eines Unbelehrbaren zu
beeinflussen. Der Landesregierung könnte man wohl auch Grimms Märchen
vorlegen, sie läßt sich von keinem Argument von ihrem Willen zum
Flughafenausbau abbringen. Ausschlaggebend ist alleine was Fraport und der
Lobby der Fluggesellschaften zugute kommt. Da vergißt man auch gerne, dass
man die Bevölkerung jahrelang inbezug auf eine Nachtflugverbot als
Kompensation zum Flughafenausbau belogen hat. Gottseidank ist das
Verfahren um den Ausbau des Frankfurter Flughafens nun aus dem hessischen
Dunstkreis verschwunden. Das neue Fluglärmgesetz steht aufgrund der
bemängelten Verfassungsmäßigkeit beim Bundesverfassungsgericht auf dem
Prüfstand und der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Frankfurter
Flughafens geht aufgrund der angekündigten Revision der Kläger in die
nächste Runde nach Leipzig. Es bleibt zu hoffen, dass die Leipziger
Richter die neuesten Erkenntnisse in ihrem Abwägungsprozess angemessen
berücksichtigen. Eine Überarbeitung des Fluglärmgesetzes und eine
Zurückweisung des Planfeststellungsbeschlusses müsste dann die logische
Konsequenz sein.
Dr. Ursula Fechter